Allgemeine Geschäftsbedingungen der Genossenschaft Velokurier Winterthur
1. Allgemeines
Die Genossenschaft Velokurier Winterthur übernimmt Transportaufträge gemäss ihrer aktuellen Tarifliste und zu folgenden Bedingungen.
2. Auftragserteilung und Annullierung
Aufträge werden telefonisch erteilt und angenommen. Bei nachträglicher Annullierung seitens des Kunden wird der bis dahin betriebene Aufwand in Rechnung gestellt.
3. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt bar, per im Voraus bar bezahlter Abokarte oder per detaillierter Monatsrechnung. Bei Rechnungen unter Fr. 30.- wird ein Rechnungszuschlag von Fr. 5.-erhoben. Wenn ein Kunde mit der Bezahlung der Monatsrechnungen in Verzug ist, behält sich die Genossenschaft Velokurier Winterthur vor, Kurierfahrten nur noch gegen Barzahlung auszuführen. Der Auftraggeber haftet im Zweifelsfall für den Gesamtaufwand, auch wenn bei der Auftragserteilung andere Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden.
4. Zusätzliche Leistungen
Bei Leistungen, die über die offizielle Tarifliste hinausgehen, werden die Preise gesondert vereinbart. Alle zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit erteilten Transportaufträgen werden nach Aufwand und Auslage zulasten des Auftraggebers verrechnet.
5. Verpackung und Beschriftung
Das Transportgut muss zur Beförderung geeignet verpackt und mit der vollständigen Empfängeradresse versehen sein.
6. Sachschäden
Die Genossenschaft Velokurier Winterthur haftet gegenüber dem Auftraggeber für Schäden, die im Zeitraum zwischen der Abholung und der Auslieferung des Transportgutes von ihren Kurieren schuldhaft verursacht werden, bis zu einer Höchstsumme von Fr. 1000.- Materialwert pro Schadensfall.
Ist eine höhere Schadendeckung erwünscht, kann dies für jeden Auftrag separat vereinbart werden. Bitte teilen Sie die gewünschte Versicherungssumme und eine Warendeklaration bei der Auftragserteilung unserem Disponenten mit.
7. Anhänger
Bei Fahrten mit Anhänger können die Lieferzeiten je nach Verkehrsaufkommen und Fracht von den Angaben abweichen.
8. Haftungsausschlüsse
Ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen sind:
- Schäden infolge Nichtbeachtung von Punkt 5
- Beschädigungen an Transportgut, dessen besonders hohe Schadensanfälligkeit nicht deklariert wurde
- elektrische und magnetische Schäden an Datenträgern jeglicher Art
- Transporte folgender Gegenstände: Bargeld, Edelmetalle, Edelsteine, Schecks, Kredit- und Telefonkarten
- Depotaufträge ( Sendungen, die vom Absender zur Abholung hinterlegt werden oder solche, die auf Wunsch des Auftraggebers ohne Unterschrift deponiert werden)
- Schäden durch höhere Gewalt
- Verluste und Schäden, die durch Verspätungen verursacht werden.
9. Reklamationsfrist
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Empfänger, die Sendung in unbeschädigtem Zustand entgegengenommen zu haben.
Beanstandungen oder Haftungsansprüche müssen sofort nach Erledigung des Auftrages geltend gemacht werden, spätestens jedoch am folgenden Arbeitstag.
10. Verrechnungsverbot
Die Verrechnung einer Schadenersatzforderung mit dem Auftragsentgelt ist ausgeschlossen.
11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Winterthur.
Genossenschaft Velokurier Winterthur, 8400 Winterthur, 1. März 2012.
Änderungen vorbehalten.